Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden |
Committee of European Securities Regulators – CESRDer im Juni 2001 gemäß Empfehlung des Schlussberichts des Ausschusses der Weisen über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte von der Europäischen Kommission eingerichtete Ausschuss setzt sich aus Vertretern der nationalen Wertpapierregulierungsbehörden zusammen. Als ein im Rahmen von Stufe 3 des revidierten europäischen Regulierungsprozesses eingesetzter Ausschuss berät er die Europäische Kommission in wertpapieraufsichtsrechtlichen Fragen und trägt so zur konsequenteren Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in nationales Recht bei. Des Weiteren fördert er die Koordination zwischen den europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden._____________________________ Quelle: EZB, Die Europäische Zentralbank |
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