Das Europäische Währungssystem |
1.4. Die einheitliche europäische AkteIm März 1979 wurde der währungspolitische Integrationsprozess mit der Gründung des Europäischen Währungssystems (EWS) erneut ins Rollen gebracht. Die Gründung des EWS beruhte auf einer Entschließung des Europäischen Rates, und seine Funktionsweise wurde in einem Abkommen zwischen den teilnehmenden Zentralbanken festgeschrieben.Das EWS erwies sich für den weiteren währungspolitischen Integrationsprozess in Europa als besonders bedeutsam. Im Gegensatz zur Währungsschlange vermochte das EWS die meisten Gemeinschaftswährungen in einem einheitlichen Wechselkurssystem unterzubringen. Einige Merkmale des EWS ähnelten der Währungsschlange; z.B. beruhte auch das EWS auf dem Konzept fester, aber anpassungsfähiger Leitkurse der teilnehmenden Gemeinschaftswährungen. Neu war jedoch die Einführung der Europäischen Währungseinheit (ECU), die als ein „Währungskorb“ definiert war, der sich aus feststehenden Beträgen der Währungen der Mitgliedstaaten zusammensetzte. Die ECU sollte als Bezugsgröße für den Wechselkursmechanismus (WKM), als Recheneinheit bei Interventions- und Kreditgeschäften sowie als Reservewährung und Zahlungsmittel zum Saldenausgleich für die teilnehmenden Zentralbanken dienen. Das EWS war jedoch nicht nur ein Wechselkursmechanismus. Im Einklang mit seinem Ziel, die interne und externe Geldwertstabilität zu fördern, beinhaltete das EWS auch die Anpassung der Geldpolitik und der Wirtschaftspolitik als Mittel zur Erreichung von Wechselkursstabilität. Die Teilnehmer schufen eine Region, in der zunehmend Geldwertstabilität herrschte und Kapitalverkehrskontrollen nach und nach gelockert wurden. Die Wechselkursvorgaben halfen Teilnehmerländern mit vergleichsweise hohen Inflationsraten maßgeblich bei der Eindämmung der Inflation vor allem über die Geldpolitik. Sie trugen also dazu bei, dass sich die Inflationsraten einander annäherten und auf ein niedrigeres Niveau fielen und führten zu einem hohen Maß an Wechselkursstabilität. Dies führte wiederum in vielen Ländern zu geringeren Kostensteigerungen und zu einer Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Darüber hinaus schützten die verminderte Unsicherheit über die Wechselkursentwicklung und das Bewusstsein, dass die Paritäten der teilnehmenden Währungen nicht allzu stark von den wirtschaftlichen Fundamentaldaten abweichen durften, den innereuropäischen Handel vor einer übermäßigen Wechselkursvolatilität. Wenngleich das EWS in den Mittelpunkt der verbesserten Koordinierung der Geldpolitik rückte, war sein Erfolg hinsichtlich einer stärkeren Annäherung der Wirtschaftspolitiken recht begrenzt. Auch die unzureichende finanzpolitische Konvergenz sorgte weiterhin für Spannungen: Einige Länder wiesen dauerhaft hohe Haushaltsdefizite auf (weshalb es Anfang der Neunzigerjahre zu mehreren Wechselkurskrisen kam), was eine überproportionale Belastung für die Geldpolitik darstellte. Die Entschließung des Europäischen Rates von 1978 sah vor, dass die ECU im Mittelpunkt des EWS stehen sollte, doch in der Praxis spielte sie nur eine untergeordnete Rolle für die Funktionsweise des Systems. An den Finanzmärkten wurde ihr mit der Zeit allerdings eine gewisse Bedeutung als Mittel der Portfoliodiversifizierung und zur Absicherung gegen Währungsrisiken beigemessen. Grund für den Anstieg der in ECU getätigten Finanzmarkttransaktionen war das steigende Volumen von auf ECU lautenden Schuldtiteln, die von Einrichtungen der Gemeinschaft und öffentlichen Stellen einiger Mitgliedstaaten begeben wurden. Aufgrund des Fehlens eines Ankers für die ECU blieben die weiteren Perspektiven für den ECU-Markt allerdings beschränkt. Einen weiteren Impuls erfuhr die Wirtschafts- und Währungsunion durch die Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA), die im Februar 1986 unterzeichnet wurde und am 1. Juli 1987 in Kraft trat. Hauptziel dieser Akte war es, den Binnenmarkt als ein weiteres Ziel der Gemeinschaft einzuführen, die erforderlichen Veränderungen zur Vollendung des Binnenmarktes vorzunehmen und zu bekräftigen, dass die Gemeinschaft über währungspolitische Befugnisse verfügen muss, um die Wirtschafts- und Währungsunion zu verwirklichen. Es kam unter den politischen Entscheidungsträgern zu einem zunehmenden Konsens darüber, dass ein Markt ohne Binnengrenzen die nationalen Volkswirtschaften enger miteinander verknüpfen und das wirtschaftliche Zusammenwachsen innerhalb der Gemeinschaft spürbar fördern würde. Dadurch würde wiederum der politische Spielraum auf nationaler Ebene verringert, und die Mitgliedstaaten wären verpflichtet, ihre Wirtschaftspolitik stärker einander anzugleichen. Würde kein höheres Maß an Konvergenz erzielt, so würden der freie Kapitalverkehr und integrierte Finanzmärkte den Erwartungen zufolge eine unangemessene Belastung für die Geldpolitik darstellen. Der Integrationsprozess erforderte daher eine stärkere und effektivere wirtschaftspolitische Koordinierung, die durch den bestehenden institutionellen Rahmen nicht ausreichend abgedeckt erschien. Darüber hinaus war nicht anzunehmen, dass der Binnenmarkt ohne eine gemeinsame Währung sein volles Potenzial würde ausschöpfen können. Die Einführung einer einheitlichen Währung würde eine höhere Preistransparenz für Verbraucher und Anleger mit sich bringen, die Wechselkursrisiken innerhalb des Binnenmarkts beseitigen, die Transaktionskosten reduzieren und folglich den wirtschaftlichen Wohlstand in der Gemeinschaft deutlich erhöhen. Vor diesem Hintergrund beschlossen die damaligen zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1988, den Prozess zur Schaffung der WWU wieder in Gang zu bringen. In den Bereichen, in denen der Werner- Plan Anfang der Siebzigerjahre gescheitert war, erwies sich der zweite Anlauf als Erfolg, und der Traum von einer gemeinsamen Währung wurde schließlich Wirklichkeit. << Zurück | Weiter >> _____________________________ Quelle: EZB, Die Europäische Zentralbank |
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