Der Vertrag über die Europäische Union |
1.5. Die einheitliche europäische AkteIm Juni 1988 bestätigte der Europäische Rat das Ziel einer stufenweisen Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion und beauftragte einen Ausschuss unter dem Vorsitz von Jacques Delors, dem damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, konkrete Schritte hierzu vorzuschlagen. Mitglieder des Ausschusses waren neben den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Gemeinschaft auch Alexandre Lamfalussy, Generaldirektor der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Niels Thygesen, Professor für Wirtschaftswissenschaften in Kopenhagen, Miguel Boyer, Präsident der Banco Exterior de España, und Frans Andriessen, Mitglied der Europäischen Kommission.In dem von diesem Gremium am 17. April 1989 vorgelegten „Delors-Bericht“ wurde empfohlen, die Wirtschafts- und Währungsunion in drei aufeinander aufbauenden Stufen zu verwirklichen.
Das Ergebnis der beiden Konferenzen war der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag bzw. „Vertrag von Maastricht“), der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde. Der EU-Vertrag begründete die Europäische Union und änderte die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften. Hierdurch wurde dem EWG-Vertrag unter anderem ein neues Kapitel über die Wirtschaftsund Währungspolitik hinzugefügt. Dieses neue Kapitel schuf die Grundlage für die WWU und gab ein Verfahren und einen Zeitplan für ihre Realisierung vor. Um den zunehmenden Kompetenzen und Zuständigkeiten der Gemeinschaft Rechnung zu tragen, wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt. Die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) und die Satzung des Europäischen Währungsinstituts (EWI-Satzung) wurden dem EG-Vertrag als Protokolle beigefügt. Dänemark und dem Vereinigten Königreich wurde ein Sonderstatus eingeräumt, aufgrund dessen sie nicht dazu verpflichtet sind, an der dritten Stufe der WWU teilzunehmen. Der EU-Vertrag sollte am 1. Januar 1993 in Kraft treten. Aufgrund einiger Verzögerungen bei den innerstaatlichen Ratifizierungsverfahren in Dänemark und Deutschland trat er allerdings erst am 1. November 1993 in Kraft. << Zurück | Weiter >> _____________________________ Quelle: EZB, Die Europäische Zentralbank |
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