deutsch | english Impressum | Home
GOLDEN HEDGE
15. Mai, 2008
Kontakt Unternehmen Produkte Informationen Investment
Hedgefonds Performance

Der Vertrag über die Europäische Union


1.5. Die einheitliche europäische Akte

Im Juni 1988 bestätigte der Europäische Rat das Ziel einer stufenweisen Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion und beauftragte einen Ausschuss unter dem Vorsitz von Jacques Delors, dem damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, konkrete Schritte hierzu vorzuschlagen. Mitglieder des Ausschusses waren neben den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Gemeinschaft auch Alexandre Lamfalussy, Generaldirektor der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Niels Thygesen, Professor für Wirtschaftswissenschaften in Kopenhagen, Miguel Boyer, Präsident der Banco Exterior de España, und Frans Andriessen, Mitglied der Europäischen Kommission.

In dem von diesem Gremium am 17. April 1989 vorgelegten „Delors-Bericht“ wurde empfohlen, die Wirtschafts- und Währungsunion in drei aufeinander aufbauenden Stufen zu verwirklichen.
  • In der ersten Stufe sollte das Hauptaugenmerk auf der Vollendung des Binnenmarktes, der Verringerung von Disparitäten zwischen den Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten, der Beseitigung sämtlicher Hindernisse, die der finanzpolitischen Integration im Wege standen, und der Intensivierung der währungspolitischen Zusammenarbeit liegen.
  • Die zweite Stufe sollte der Vorbereitung des Übergangs in die Endstufe dienen. Ziel dabei war es, die institutionellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Vollendung der WWU zu schaffen und die wirtschaftliche Konvergenz voranzutreiben.
  • In der dritten Stufe sollten die Wechselkurse unwiderruflich festgelegt und den verschiedenen Organen und Institutionen der Gemeinschaft die volle geldpolitische und wirtschaftliche Verantwortung übertragen werden.
Während die erste Stufe innerhalb des bestehenden institutionellen Rahmens der Gemeinschaft umgesetzt werden konnte, waren zur Verwirklichung der zweiten und dritten Stufe einige Änderungen an diesem Rahmen erforderlich. Daher musste der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft entsprechend überarbeitet werden. Zu diesem Zweck wurden im November 1990 zwei Regierungskonferenzen einberufen. Aufgabe der einen Konferenz war es, über die WWU zu beraten; die andere sollte sich mit der Weiterentwicklung der Gemeinschaft zu einer politischen Union befassen. Der Europäische Rat hatte den Ministerrat, die Europäische Kommission, den Währungsausschuss und den Ausschuss der Zentralbankpräsidenten darum gebeten, die Regierungskonferenz über die WWU ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich entsprechend vorzubereiten.

Das Ergebnis der beiden Konferenzen war der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag bzw. „Vertrag von Maastricht“), der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde. Der EU-Vertrag begründete die Europäische Union und änderte die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften. Hierdurch wurde dem EWG-Vertrag unter anderem ein neues Kapitel über die Wirtschaftsund Währungspolitik hinzugefügt. Dieses neue Kapitel schuf die Grundlage für die WWU und gab ein Verfahren und einen Zeitplan für ihre Realisierung vor. Um den zunehmenden Kompetenzen und Zuständigkeiten der Gemeinschaft Rechnung zu tragen, wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt. Die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) und die Satzung des Europäischen Währungsinstituts (EWI-Satzung) wurden dem EG-Vertrag als Protokolle beigefügt. Dänemark und dem Vereinigten Königreich wurde ein Sonderstatus eingeräumt, aufgrund dessen sie nicht dazu verpflichtet sind, an der dritten Stufe der WWU teilzunehmen.

Der EU-Vertrag sollte am 1. Januar 1993 in Kraft treten. Aufgrund einiger Verzögerungen bei den innerstaatlichen Ratifizierungsverfahren in Dänemark und Deutschland trat er allerdings erst am 1. November 1993 in Kraft.

<< Zurück | Weiter >>

_____________________________
Quelle: EZB, Die Europäische Zentralbank
Kontaktieren Sie uns bzgl. weiterer Fragen unter +43 (0) 512 890 142
oder gerne auch per Email.
© 2007 Golden Hedge Alternative Investments GmbH | T + 43 (0) 512 890 142 | F +43 (0) 512 890 142 - 01 | Klostergasse 11, A-6020 Innsbruck | All rights reserved.