deutsch | english Impressum | Home
GOLDEN HEDGE
12. Mai, 2008
Kontakt Unternehmen Produkte Informationen Investment
Hedgefonds Performance

Der Weg zum EURO


1.1. Wie hat alles begonnen?

Als einen möglichen Ausgangspunkt dieser Chronik der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion könnte man die Römischen Verträge ansehen, die am 1. Januar 1958 in Kraft traten. Immerhin ist die Verwirklichung der WWU wahrscheinlich einer der bisher größten Erfolge auf dem Weg zu einem vereinten Europa. Der Gedanke einer gemeinsamen Währung lag den Verfassern der Römischen Verträge allerdings noch fern; die Ziele der ursprünglichen Verträge waren viel enger gesteckt.

Auch das Jahr 1989 könnte als Ausgangspunkt angesehen werden; damals beschloss der Europäische Rat, die WWU noch vor Ende des Jahrhunderts zu verwirklichen. Allerdings wäre es aus historischer Sicht nicht korrekt, die ersten Schritte auf dem Weg zur währungspolitischen Integration in Europa, die Mitte der Sechzigerjahre ihren Anfang nahm, außer Acht zu lassen. Die ersten Versuche zur Schaffung einer Währungsunion waren von unterschiedlich großem Erfolg gekennzeichnet, wobei sich Fortschritte und Rückschläge die Waage hielten. Dennoch waren die Errungenschaften dieser Zeit sowie einige der gewonnenen Erfahrungen für die Gestaltung des währungspolitischen Integrationsprozesses, der in den Neunzigerjahren schließlich auf den Weg gebracht wurde, unverzichtbar.

Vor diesem Hintergrund dürften sich das Jahr 1962 und ein Dokument der Europäischen Kommission, das so genannte Marjolin-Memorandum, als geeignetster Ausgangspunkt erweisen. Aufgrund des genannten Memorandums fanden auf Gemeinschaftsebene die ersten Gespräche über die währungspolitische Integration statt, und es kam zu den ersten, wenn auch sehr begrenzten, Maßnahmen im Bereich der währungspolitischen Zusammenarbeit.

1.2. Historische Meilensteine

1962Die Europäische Kommission legt ihren ersten Vorschlag (Marjolin-Memorandum) für eine Wirtschafts- und Währungsunion vor.
Mai 1964Ein Ausschuss der Präsidenten der Zentralbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wird gebildet, um die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken der EWG zu institutionalisieren.
1970Mit dem Werner-Bericht wird ein Plan zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion der Gemeinschaft bis 1980 vorgelegt.
April 1972Ein System (die „Währungsschlange“) zur allmählichen Verengung der Bandbreiten, in denen die Währungen der EWG-Mitgliedstaaten in Relation zueinander schwanken, wird eingerichtet.
April 1973Der Europäische Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) wird eingerichtet, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsschlange zu gewährleisten.
März 1979Das Europäische Währungssystem (EWS) wird geschaffen.
Februar 1986Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) wird unterzeichnet.
Juni 1988Der Europäische Rat beauftragt einen Ausschuss von Experten unter dem Vorsitz von Jacques Delors („Delors-Ausschuss“), Vorschläge zur Verwirklichung der WWU zu unterbreiten.
Mai 1989Der „Delors-Bericht“ wird dem Europäischen Rat vorgelegt.
Juni 1989Der Europäische Rat stimmt der Verwirklichung der WWU in drei Stufen zu.
Juli 1990Die erste Stufe der WWU beginnt.
Dezember 1990Eine Regierungskonferenz zur Vorbereitung der zweiten und dritten Stufe der WWU wird einberufen.
Februar 1992Der Vertrag über die Europäische Union („Vertrag von Maastricht“) wird unterzeichnet.
Oktober 1993Frankfurt am Main wird als Sitz des Europäischen Währungsinstituts (EWI) und der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgewählt, und der Präsident des EWI wird nominiert.
November 1993Der Vertrag über die Europäische Union tritt in Kraft.
Dezember 1993Alexandre Lamfalussy wird zum Präsidenten des am 1. Januar 1994 zu errichtenden EWI ernannt.
Januar 1994Die zweite Stufe der WWU beginnt, und das EWI wird errichtet.
Dezember 1995Der Europäische Rat von Madrid beschließt den Namen der einheitlichen Währung und legt das Szenario für ihre Einführung und die Bargeldumstellung fest.
Dezember 1996Das EWI legt dem Europäischen Rat Muster der Euro-Banknoten vor.
Juni 1997Der Europäische Rat verständigt sich auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt.
Mai 1998Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland erfüllen die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro als ihrer einheitlichen Währung; die Mitglieder des Direktoriums der EZB werden ernannt.
Juni 1998Die EZB und das ESZB werden errichtet.
Oktober 1998Die EZB gibt die Strategie und den Handlungsrahmen für die einheitliche Geldpolitik, die sie ab Januar 1999 durchführen wird, bekannt.
Januar 1999Die dritte Stufe der WWU beginnt. Der Euro wird die einheitliche Währung des Euro-Währungsgebiets. Die Umrechnungskurse für die ehemaligen nationalen Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten werden unwiderruflich festgelegt. Für den Euroraum wird eine einheitliche Geldpolitik durchgeführt.
Januar 2001Griechenland tritt als zwölfter Mitgliedstaat dem Euro-Währungsgebiet bei.
Januar 2002Die Euro-Bargeldeinführung: Euro-Banknoten und -Münzen werden eingeführt und zum Ende Februar 2002 alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel im Euro-Währungsgebiet.
Mai 2004Die NZBen der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten treten dem ESZB bei.


1.3. Erste Schritte auf dem Weg zur währungspolitischen Integration in Europa

Die „Gründungsväter“ Europas, die in den Fünfzigerjahren die Verträge von Rom aushandelten, dachten noch nicht über eine gemeinsame Währung nach. Die ursprünglichen Ziele der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) waren weitgehend auf die Schaffung einer Zollunion und eines Gemeinsamen Agrarmarktes beschränkt; eine Integration im währungspolitischen Bereich wurde hierfür nicht als notwendig erachtet. Zudem nahmen damals sämtliche EWG- Staaten an einem gut funktionierenden internationalen Währungssystem, dem Bretton-Woods-System, teil. Im Rahmen dieses Systems waren die Wechselkurse fest, aber anpassungsfähig, und blieben bis Mitte der Sechzigerjahre sowohl innerhalb der EWG als auch weltweit relativ stabil.

Der Gedanke einer gemeinsamen Währung für die Mitgliedstaaten der EWG wurde erstmals im so genannten Marjolin-Memorandum der Europäischen Kommission vom 24. Oktober 1962 angestoßen. In diesem Memorandum forderte die Kommission, dass die Zollunion bis Ende der Sechzigerjahre zu einer Wirtschaftsunion mit unwiderruflich festgelegten Wechselkursen zwischen den Währungen der Mitgliedstaaten ausgebaut werden solle. Da das Bretton-Woods- System aber bereits eine weit reichende Wechselkursstabilität sicherstellte, waren die Mitgliedstaaten der Ansicht, dass die Wechselkursstabilität innerhalb der EWG gewährleistet werden könne, ohne neue institutionelle Vereinbarungen auf Gemeinschaftsebene zu treffen. Daher zog dieses Memorandum keine weiteren Maßnahmen außer der Gründung eines Ausschusses der Präsidenten der Zentralbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (nachfolgend als „Ausschuss der Zentralbankpräsidenten“ bezeichnet) im Jahr 1964 nach sich. Der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten ergänzte den in Artikel 105 Absatz 2 des EWG-Vertrags vorgesehenen Währungsausschuss.

Anfänglich hatte der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten nur ein sehr begrenztes Mandat, doch mit der Zeit gewann er zunehmend an Bedeutung und rückte in den Mittelpunkt der währungspolitischen Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken der Gemeinschaft. In dieser Eigenschaft entwickelte und gestaltete der Ausschuss die Rahmenbedingungen der währungspolitischen Kooperation, die in der Folge auf Gemeinschaftsebene festgelegt wurden. Die Arbeit des Ausschusses erwies sich auch für die letzten Schritte auf dem Weg zur WWU als bedeutsam.

Bis Ende der Sechzigerjahre hatte sich das internationale Umfeld erheblich gewandelt. Das Bretton-Woods-System zeigte infolge der Zahlungsbilanzpolitik der Vereinigten Staaten immer mehr Anzeichen von Anspannung. Bei den Mitgliedstaaten der EWG bildeten sich zunehmend unterschiedliche wirtschaftspolitische Prioritäten heraus. Ein stärkeres Preis- und Kostengefälle zwischen den einzelnen Mitgliedern führte zu mehreren Wechselkurs- und Zahlungsbilanzkrisen, die wiederum die Zollunion und den Gemeinsamen Agrarmarkt, die bis dato recht gut funktioniert hatten, zu stören drohten.

1969 legte die Europäische Kommission den so genannten Barre-Plan vor, um in der Gemeinschaft eine eigene Identität im Währungsbereich zu schaffen. Auf der Grundlage dieses Plans forderten die Staats- und Regierungschefs auf ihrer Sitzung in Den Haag den Ministerrat dazu auf, einen Plan zur stufenweisen Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion auszuarbeiten. Diese Aufgabe wurde von einer Expertenkommission unter der Leitung von Pierre Werner, dem damaligen Premierminister von Luxemburg, übernommen. Der daraus hervorgegangene Werner-Bericht, der 1970 veröffentlicht wurde, sah die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion in mehreren Stufen bis 1980 vor. Parallel zu diesen Entwicklungen wurden 1970 und 1971 die ersten Maßnahmen für einen Währungs- und Finanzbeistand innerhalb der Gemeinschaft getroffen.

Im März 1971 vereinbarten die Mitgliedstaaten die Schaffung einer Wirtschaftsund Währungsunion. In der ersten Stufe wurde ein gemeinsames System zur schrittweisen Verringerung der Schwankungsbandbreiten für die Währungen der Mitgliedstaaten eingeführt. Dieses System, auch „Währungsschlange“ genannt, wurde im April 1972 in Betrieb genommen. 1973 wurde der Europäische Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) als Kernstück einer zukünftigen Gemeinschaftsorganisation von Zentralbanken gegründet. Mit Blick auf die Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung verabschiedete der Rat im Jahr 1974 eine Entscheidung zur Erreichung eines hohen Grades an Konvergenz in der Gemeinschaft sowie eine Richtlinie über Stabilität, Wachstum und Vollbeschäftigung. Mitte der Siebzigerjahre hatte der Integrationsprozess allerdings angesichts des von divergierenden wirtschaftspolitischen Reaktionen auf die damaligen Wirtschaftskrisen ausgehenden Drucks an Dynamik verloren. Von der Währungsschlange blieb nur noch ein Wechselkursmechanismus zwischen der D-Mark, den Währungen der Benelux-Länder und der Dänischen Krone übrig (eine Zeit lang gehörten auch zwei Drittlandswährungen – die schwedische Krone und die norwegische Krone – dem System an). Die übrigen Gemeinschaftswährungen nahmen nicht bzw. nur für kurze Zeit daran teil. Der EFWZ erwies sich als leere Hülle mit begrenzten Aufgaben der „Buchführung“: Da seine rechtliche Grundlage ihn den Institutionen der Gemeinschaft unterstellte, zögerten die Mitgliedstaaten und ihre Zentralbanken, ihm politische Funktionen zuzuweisen.

Weiter >>

_____________________________
Quelle: EZB, Die Europäische Zentralbank
Kontaktieren Sie uns bzgl. weiterer Fragen unter +43 (0) 512 890 142
oder gerne auch per Email.
© 2007 Golden Hedge Alternative Investments GmbH | T + 43 (0) 512 890 142 | F +43 (0) 512 890 142 - 01 | Klostergasse 11, A-6020 Innsbruck | All rights reserved.