Die WWU und die Einführung des EURO | |||||||||||||
1.6. Die erste Stufe der WWUAuf der Grundlage des Delors-Berichts beschloss der Europäische Rat im Juni 1989, dass die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Juli 1990 beginnen sollte; von diesem Tag an sollten grundsätzlich alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten aufgehoben sein. Damals wurden dem Ausschuss der Zentralbankpräsidenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft weitere Verantwortlichkeiten übertragen, die in einem Ratsbeschluss vom 12. März 1990 festgehalten wurden. Dazu zählten die Durchführung von Konsultationen über die Geldpolitik der Mitgliedstaaten und die Verbesserung der Koordination derselben mit dem Ziel, Preisstabilität zu erreichen. In Anbetracht der relativ kurzen zur Verfügung stehenden Zeit und der Komplexität der Aufgaben veranlasste der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten unmittelbar nach der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht die Vorbereitungen für die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion. In einem ersten Schritt sollten alle Fragen, die einer frühzeitigen Klärung bedurften, ermittelt und bis Ende 1993 ein Arbeitsprogramm erstellt werden. Ferner mussten die bereits bestehenden Unterausschüsse und die neuen Arbeitsgruppen, die zur Untersuchung bestimmter Themen eingerichtet worden waren, ein entsprechendes Mandat erhalten.1.7. Die zweite Stufe der WWUMit der Errichtung des EWI am 1. Januar 1994 begann die zweite Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion. Das EWI wurde als Übergangsinstitution ins Leben gerufen, um die dritte Stufe der WWU vorzubereiten, während die Durchführung der Geld- und Wechselkurspolitik in der Europäischen Union weiterhin den nationalen Behörden vorbehalten war. Der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten wurde zwar aufgelöst, tatsächlich jedoch als Rat (Leitungsgremium) des EWI wieder eingesetzt.Die beiden Hauptaufgaben des EWI waren
Dem EWI wurde im Dezember 1995 auch die Aufgabe übertragen, Vorarbeiten für die zukünftigen geld- und wechselkurspolitischen Beziehungen zwischen dem Euro und den Währungen der EU-Länder außerhalb des Euro-Währungsgebiets zu leisten. Im Dezember 1996 legte das EWI dem Europäischen Rat einen Bericht vor, der in der Folge die Grundlage für eine im Juni 1997 verabschiedete Entschließung des Europäischen Rates über die Grundsätze und die wesentlichen Elemente des neuen Wechselkursmechanismus (WKM II) bildete. Im Dezember 1996 stellte das EWI dem Europäischen Rat und der Öffentlichkeit den Entwurf vor, der den Wettbewerb zur Gestaltung der Euro-Banknoten gewonnen hatte und somit das Aussehen der Banknoten bestimmte, die am 1. Januar 2002 vom ESZB in Umlauf gegeben würden. Die Gestaltung der Euro- Münzen, die von den EU-Mitgliedstaaten ausgegeben werden sollten, wurde 1997 vom Europäischen Rat gebilligt. Im Juni 1997 verabschiedete der Europäische Rat den Stabilitäts- und Wachstumspakt, der die Vertragsbestimmungen ergänzt und auf die Einhaltung der Haushaltsdisziplin in der WWU abzielt. Der Pakt besteht aus einer Entschließung des Europäischen Rates und zwei Ratsverordnungen. Eine Erklärung des Rates vom Mai 1998 ergänzte den Pakt und verstärkte die entsprechenden Verpflichtungen. Die Mitgliedstaaten führten Maßnahmen zur Erfüllung der wirtschaftlichen „Konvergenzkriterien“ (Artikel 121 EG-Vertrag) durch und nahmen zahlreiche Änderungen an ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften vor, um sie mit der Verpflichtung zur rechtlichen Konvergenz in Einklang zu bringen (Artikel 109 EG-Vertrag). Die Anpassungen betrafen in erster Linie die Zentralbanksatzungen und -gesetze hinsichtlich der Integration in das Eurosystem. Die letzten Entscheidungen zur WWU wurden ab Mai 1998 getroffen. Am 2. Mai 1998 entschied der EU-Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs einstimmig, dass elf Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland) die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung am 1. Januar 1999 erfüllten und somit an der dritten Stufe der WWU teilnehmen würden. Aufgrund ihres Sonderstatus entschieden sich Dänemark und das Vereinigte Königreich, nicht an der dritten Stufe der WWU teilzunehmen; Griechenland und Schweden erfüllten zu diesem Zeitpunkt nicht die Kriterien für die Einführung der Gemeinschaftswährung. Die Staats- und Regierungschefs erzielten ferner politisches Einvernehmen über die Mitglieder des künftigen Direktoriums der EZB. Gleichzeitig vereinbarten die Finanzminister der Mitgliedstaaten, die die einheitliche Währung einführten, und die Präsidenten der nationalen Zentralbanken dieser Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem EWI, zur Bestimmung der unwiderruflichen Umrechnungskurse für den Euro die aktuellen bilateralen WKM-Leitkurse der Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten zugrunde zu legen. Am 25. Mai 1998 wurden der Präsident, der Vizepräsident und die vier weiteren Mitglieder des EZB-Direktoriums von den Regierungen der damals elf an der WWU teilnehmenden Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs einvernehmlich ernannt. Im Einklang mit Artikel 50 der ESZB-Satzung erfolgte ihre Ernennung auf Empfehlung des ECOFIN-Rates und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates des EWI (welcher anstelle des EZB-Rates handelte, da dieser noch nicht existierte). Die sechs Mitglieder des Direktoriums wurden mit Wirkung zum 1. Juni 1998, also mit Errichtung der EZB, ernannt. Das EWI hatte seine Aufgaben erfüllt und wurde im Einklang mit Artikel 123 Absatz 2 des EG-Vertrags aufgelöst. Als Nachfolger des EWI konnte die EZB nicht nur auf dessen umfangreiche Vorarbeiten zurückgreifen, sondern auch auf seine gesamte Infrastruktur einschließlich eines Mitarbeiterstabs, der darauf vorbereitet war, in der Folge für die EZB zu arbeiten. Dies trug maßgeblich dazu bei, dass die EZB das Eurosystem innerhalb von nur sieben Monaten, also rechtzeitig zum Beginn der dritten Stufe, handlungsfähig machen und die Vorarbeiten für die Euro-Bargeldumstellung bis zum 1. Januar 2002 abschließen konnte. 1.8. Die dritte Stufe der WWUDie dritte und letzte Stufe der WWU begann am 1. Januar 1999. Die Umrechnungskurse der Währungen der elf Mitgliedstaaten, die von Beginn an der Währungsunion angehörten, wurden unwiderruflich festgelegt, und die EZB war von nun an für die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet verantwortlich.Im Einklang mit dem vom EU-Rat festgelegten rechtlichen Rahmenwerk des sekundären Gemeinschaftsrechts trat der Euro unmittelbar an die Stelle der nationalen Vorgängerwährungen, die in der Übergangsphase vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2001 zu nichtdezimalen Untereinheiten des Euro wurden. In den ersten drei Jahren stand es allen Akteuren frei, entweder den Euro oder dessen nationale Untereinheiten zur Denominierung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie im unbaren Zahlungsverkehr zu verwenden (gemäß dem Grundsatz „weder Zwang noch Verbot“). Die Mitgliedstaaten waren jedoch berechtigt, Einrichtungen dazu zu verpflichten, den Euro zur Neudenominierung handelbarer in Umlauf befindlicher Schuldtitel, für den Handel an geregelten Märkten und als Rechnungseinheit in Zahlungssystemen zu verwenden. Diese Möglichkeit wurde von den Mitgliedstaaten im Vorfeld der dritten Stufe der WWU intensiv genutzt. Ferner gab das EWI bekannt, dass das Eurosystem seine geldpolitischen Geschäfte ausschließlich in Euro abwickeln würde und Zahlungen über das TARGET-System nur in Euro abgewickelt werden könnten.
Vor diesem Hintergrund traf der Finanzsektor umfangreiche Vorbereitungen für die Teilnahme am integrierten Finanzmarkt ab Beginn der dritten Stufe. Dem Finanzsektor selbst war an einer raschen und umfassenden Umstellung der Finanzmärkte auf den Euro gelegen, und keine Gruppe von Marktteilnehmern wollte hinter der Konkurrenz zurückbleiben. Mit der Unterstützung des EWI schlossen die Finanzmarktverbände Vereinbarungen über die Vereinheitlichung von Marktgepflogenheiten, und es wurden Referenzzinssätze (z.B. der EURIBOR und der EONIA) entwickelt. Dank dieser Vorarbeiten waren die Finanzmärkte in der Lage, mit Beginn der dritten Stufe der WWU sofort zum Euro überzugehen. Die Geschäfte an den Finanzmärkten wurden ausschließlich in Euro getätigt, und das Gros der im Umlauf befindlichen handelbaren Schuldtitel wurde auf Euro umgestellt. Sämtliche grenzüberschreitenden Großbetragszahlungssysteme arbeiteten mit Euro. Die Umstellung des Finanzmarkts erfolgte nicht nur zügig, sondern verlief auch völlig reibungslos. Während die Unternehmen in der Übergangsphase nach und nach auf Euro umstellten, verwendete die Bevölkerung – angesichts des noch fehlenden Euro- Bargelds – den Euro bei Transaktionen zunächst nicht besonders häufig. Dies änderte sich natürlich mit der Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen am 1. Januar 2002. Am 1. Januar 2001 trat Griechenland dem Euro-Währungsgebiet bei, womit sich die Zahl der Teilnehmerländer auf zwölf erhöhte; die Bank von Griechenland wurde damit Bestandteil des Eurosystems. Nach dem Verfahren gemäß Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrags hatte der EU-Rat am 19. Juni 2000 entschieden, dass Griechenland die Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllte. Der Umrechnungskurs zwischen dem Euro und der griechischen Drachme war in einer Ratsverordnung am gleichen Tag vorab angekündigt worden. Die Einführung des Euro wurde mit der Bargeldumstellung am 1. Januar 2002 vollendet: Die Euro-Banknoten und -Münzen wurden in Umlauf gegeben, und die nationalen Währungen verloren ihre Eigenschaft als nichtdezimale Untereinheiten des Euro. Die auf nationale Währungseinheiten lautenden Banknoten und Münzen verloren Ende Februar 2002 ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel, und der Euro wurde alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in den Ländern des Euroraums. Die WWU wurde im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft geschaffen, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 1952 deutlich erweitert hat. Seit dem Beitritt von 10 Ländern aus Mittel- und Osteuropa sowie dem Mittelmeerraum am 1. Mai 2004 besteht die Europäische Union nun aus 25 Mitgliedstaaten. Zwei weitere osteuropäische Staaten, Bulgarien und Rumänien, unterzeichneten im April 2005 den Beitrittsvertrag und werden ab 2007 der EU angehören. Mit zwei weiteren Beitrittskandidaten, Kroatien und der Türkei, wurden im Herbst 2005 Verhandlungen aufgenommen. Da ein Mitgliedstaat der EU vor Einführung des Euro die hierfür erforderlichen Kriterien erfüllen muss, treten neue EU-Mitgliedstaaten nicht sofort der Währungsunion bei. Allerdings sind sie den Zielen der WWU verpflichtet, und die jeweiligen NZBen werden mit dem EU-Beitritt ex officio zu integralen Bestandteilen des ESZB und bereiten sich auf eine Eingliederung in das Eurosystem vor. Slowenien wird zum 1. Januar 2007 als erster der neuen EU-Mitgliedstaaten den Euro einführen. Nach dem in Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrags festgelegten Verfahren entschied der EU-Rat am 11. Juli 2006, dass Slowenien die Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt. Der mit Wirkung vom 1. Januar 2007 geltende Umrechnungskurs wurde auf 239,640 slowenische Tolar für 1 Euro festgelegt. << Zurück _____________________________ Quelle: EZB, Die Europäische Zentralbank |
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