Europäische Gemeinschaft | European Community |
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Supranationale Organisation, die 1958 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) gegründet wurde. Durch den EU-Vertrag wurden die Zuständigkeiten der EWG ausgeweitet, und 1993 wurde sie in Europäische Gemeinschaft umbenannt. Die Hauptaufgaben der Europäischen Gemeinschaft sind es, eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Gleichstellung von Männern und Frauen, ein beständiges, nichtinflationäres Wachstum, einen hohen Grad von Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Sie erfüllt diese Aufgaben unter anderem über den Binnenmarkt und die Wirtschafts- und Währungsunion. _____________________________ Quelle: EZB, Die Europäische Zentralbank |
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