Hedgefonds in Österreich |
Hedgefonds im Rahmen des InvestmentfondsgesetzesIm Rahmen des Investmentfondsgesetzes (InvFG) sind in Österreich nur Dachhedgefonds nach § 20 a InvFG ("andere Sondervermögen") zulässig. Diese investieren (als Feeder-Fonds) in weitere Hedgefonds, wobei pro Fonds maximal 10% erlaubt sind. Leerverkäufe sind nicht zulässig und auch die Kreditaufnahme ist auf 20% des Fondsvermögens beschränkt. Einzel-Hedgefonds sind nach dem InvFG in Österreich nicht möglich.*Hedgefonds-Beteiligungen mittels Genussrechte/GenussscheineDie zweite, in Österreich sehr beliebte, Form einer Hedgefonds-Beteiligung erfolgt mittels Emission von Genussrechten bzw. Genussscheinen. Hier emittiert eine österreichische Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) Genussrechte und investiert das dadurch erhaltene Kapital in ausländische Tochtergesellschaften, welche dann die Hedgefondsstrategien umsetzen.Hedgefonds-ZertifikateEine Hedgefondsbeteiligung ist auch durch den Kauf von Zertifikaten möglich. Hierbei handelt es sich rechtlich um Schuldverschreibungen, welche meist von Banken emittiert werden, und das eingesammelte Kapital in Hedgefonds veranlagen.FazitIn Österreich sind also unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten gegeben um sich an Hedgefonds zu beteiligen. Als Investor sollte man sich vor allem über die entsprechenden Vertragssbedingungen, die damit verbundenen Risiken, die steuerlichen Konsequenzen sowie über die Gebührenbelastung im Klaren sein.*Quelle: FMA, Bedeutung am Finanzplatz Österreich und regulatorischer Rahmen, 2005 |
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