deutsch | english Impressum | Home
GOLDEN HEDGE
4. Jul, 2008
Kontakt Unternehmen Produkte Informationen Investment
Hedgefonds Performance

Gewährung und Annahme von Vorteilen

§ 39. (1) Ein Rechtsträger handelt nicht ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse
seiner Kunden gemäß § 38, wenn er im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapier- oder
Nebendienstleistungen einen Vorteil gewährt oder annimmt.

(2) Vorteile sind Gebühren, Provisionen, sonstige Geldleistungen oder nicht in Geldform angebotene
Zuwendungen.

(3) Die Gewährung oder Annahme von Vorteilen ist jedoch zulässig, wenn diese
1. dem Kunden oder einer in seinem Auftrag handelnden Person oder von einer dieser Personen
gewährt werden oder
2. einem Dritten oder einer in seinem Auftrag handelnden Person oder von einer dieser Personen
gewährt werden und
a) die Existenz, die Art und der Betrag des Vorteiles dem Kunden vor Erbringung der
betreffenden Wertpapier- oder Nebendienstleistung in umfassender, zutreffender und
verständlicher Weise offen gelegt werden; ist die Höhe des Betrages nicht feststellbar, so ist
die Art und Weise der Berechnung dem Kunden offen zu legen; und
b) der Vorteil darauf ausgelegt ist, die Qualität der für die Kunden erbrachten Dienstleistungen
zu verbessern, und der Vorteil den Rechtsträger nicht dabei beeinträchtigt, pflichtgemäß im
besten Interesse des Kunden zu handeln,
oder
3. die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen ermöglichen oder dafür erforderlich sind, wie
Verwahrungsgebühren, Abwicklungs- und Handelsplatzgebühren, Verwaltungsgebühren oder
gesetzliche Gebühren und die ihrer Natur nach keine Konflikte mit der Verpflichtung des
Rechtsträgers hervorrufen können, im besten Interesse seiner Kunden zu handeln.

(4) Die Offenlegung gemäß Abs. 3 Z 2 lit. a kann in Form einer Zusammenfassung der wesentlichen
Bestandteile einer Vereinbarung über Vorteile erfolgen. Ein Rechtsträger hat jedoch auf Nachfrage dem
Kunden weitere Einzelheiten offen zu legen.

>> Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Kontaktieren Sie uns bzgl. weiterer Fragen unter +43 (0) 512 890 142
oder gerne auch per Email.
© 2007 Golden Hedge Alternative Investments GmbH | T + 43 (0) 512 890 142 | F +43 (0) 512 890 142 - 01 | Klostergasse 11, A-6020 Innsbruck | All rights reserved.