Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen§ 42. (1) Privatkunden hat ein Rechtsträger rechtzeitig, somit1. bevor der Privatkunde durch Abschluss eines Vertrags über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen gebunden ist oder bevor die Dienstleistungen erbracht werden – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt –, a) die Bedingungen des Vertrags und b) die gemäß § 40 Abs. 1 Z 1 über den Vertrag oder die Wertpapierdienstleistung oder Nebendienstleistung zu übermittelnden Informationen sowie 2. vor der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen die gemäß § 40 Abs. 1 Z 1 bis 6 erforderlichen Informationen zu übermitteln. (2) Professionellen Kunden hat ein Rechtsträger die in § 40 Abs. 1 Z 3 lit. a und b genannten Informationen rechtzeitig, somit vor der Erbringung der Dienstleistung zu übermitteln. (3) Die in den Abs. 1 und 2 genannten Informationen sind auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln oder auf einer Website zur Verfügung zu stellen, sofern die in § 16 Abs. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. (4) Abweichend von Abs. 1 kann der Rechtsträger einem Privatkunden die gemäß Abs. 1 Z 1 erforderlichen Informationen unmittelbar nach Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen und die gemäß Abs. 1 Z 2 erforderlichen Informationen unmittelbar nach Beginn der Erbringung der Dienstleistung übermitteln, wenn der Rechtsträger 1. die in Abs. 1 genannten Fristen nicht einhalten konnte, weil der Vertrag auf Wunsch des Kunden unter Verwendung eines Fernkommunikationsmittels gemäß § 3 Z 3 Fern-Finanzdienstleistungs- Gesetz – FernFinG, BGBl. I Nr. 62/2004, geschlossen wurde, sodass der Rechtsträger die Informationen nicht gemäß Abs. 1 Z 1 oder 2 übermitteln kann, und 2. den Informationspflichten gemäß den §§ 5 oder 6 FernFinG in Bezug auf den Privatkunden nachkommt, als ob dieser Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes – KSchG, BGBl. Nr. 140/1979, sei. >> Zurück zum Inhaltsverzeichnis |
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